Dein Weg zum Schein
Unser Ziel ist, dich auf die Anforderungen im Straßenverkehr gut vorzubereiten. Mit einem speziell dafür ausgebildeten Profi am Beifahrersitz helfen wir dir, deine Führerscheinprüfung erfolgreich zu bestehen.
Hier findest du eine Checkliste für alle wichtigen Schritte auf deinem Weg zum Schein:
UNSERE KURSZEITEN:
Standort Linz/Kleinmünchen:
Mo und Mi: 18.00 – 21.00 Uhr - Dauer: 5 Wochen
(Kurseinstieg jederzeit Non-Stop möglich)
Standort Neuhofen a.d. Krems:
Mo und Mi: 18.00 – 21.00 Uhr - Dauer: 5 Wochen
(Kurseinstieg Jederzeit Non-Stop möglich)
1. Anmeldung:
- Reisepass (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)
- 2 EU-Passfotos
- Arztgutachten (wenn vorhanden)
- Erste Hilfe Kurs Bestätigung (wenn vorhanden)
2. Ärztliche Untersuchung
- Reisepass
- Gebühr von € 35,-
- anschließend Arztblatt in die Fahrschule bringen
Tipp für Linz: Dr. Wolfschütz, Hillerstraße 10, Tel.Nr.: 0732/30 53 76
Wienerstr. 332, Tel.: 0732 / 30 27 45
Tipp für Neuhofen: Dr. Schmid,
Engenfeld 2, Tel. 07227 / 23 0 23
3. Kurs
Dein Kursleiter bzw. das Büro informiert dich gerne genauer über die nächsten Schritte. Sobald du alle Unterlagen und Zahlscheinabschnitte im Büro abgegeben hast, erhältst du deine Ausbildungskarte und kannst dir Fahrstunden einteilen lassen.
4. Fahrstunden
Lass dir deine Fahrstunden im Büro einteilen. Auf Wunsch holt dich dein Fahrlehrer auch gerne ab! Achtung: Die Stornofrist bereits eingeteilter Fahrstunden beträgt 3 Tage.
5. PC-Training
Dein Kursleiter schult dich im richtigen Umgang mit dem Übungsprogramm am PC ein. Auf Wunsch erstellen wir dir auch gerne dein persönliches „Lernprogramm“.
6. Erste-Hilfe-Kurs
- Termine findest du an unserer Infotafel
- Gebühr von € 70,-
- Reisepass nicht vergessen
7. Einteilung zur PC-Prüfung
(mit oder ohne Moritz-Garantie)
- im Büro PC-Prüfungstermin einteilen lassen
- Prüfung nur nach abgschlossenem Theoriekurs möglich!
- Erste-Hilfe-Kursbestätigung abgeben
- Zahlungsnachweise abgeben
Achtung: kostenfreie Absage vom Prüfungstermin unbedingt 1 Woche vorher
8. PC-Prüfung
- Reisepass und eventuell fehlendes EU-Passfoto mitnehmen (sonst ist keine Prüfung möglich)
- du hast 30 Minuten pro Modul für deine Prüfung Zeit
Nicht bestanden?
Nur nicht aufgeben – komm wieder zum PC-Training und beim nächsten Mal schaffst du es dann. Wenn du die „Moritz Garantie“ hast, kostet dich das „keinen Schein mehr“ (ohne Garantie: € 140,-).
9. VP-Fahrt
Alle relevanten Infos zur Vorprüfungsfahrt gibt’s bei deinem Fahrlehrer!
10. Einteilung zur praktischen Prüfung
Sobald dir dein Fahrlehrer „grünes Licht“ für die praktische Prüfung gibt, hol dir deinen Prüfungstermin im Büro.
11. Praktische Prüfung
Wir sind bemüht, die Wartezeiten für dich so kurz wie möglich zu gestalten. Bitte komm mindestens eine Stunde vor dem vereinbarten Termin. Reisepass und Zahlungsnachweise nicht vergessen! (Ohne diese ist keine Prüfung möglich!)
Bestanden!
Gratuliere! Du bekommst von deinem Prüfer einen „vorläufigen Führerschein“ ausgehändigt. Dein Scheckkartenführerschein wird dir per Post zugesandt. Achtung: Zahlschein unverzüglich einzahlen, ansonsten verliert deine „vorläufige Lenkerberechtigung“ ihre Gültigkeit!
Nicht bestanden?
Mach dir nichts draus, das kann jedem passieren. Mit der Moritz-Garantie entstehen keine Wiederholgebühren (ohne Garantie: € 140,-). Lass dir eine Fahrstunde einteilen und du erhältst einen neuen Termin (Wartefrist: mindestens 2 Wochen) – du wirst sehen, du schaffst es!
12. Zweite Ausbildungsphase
Diese beginnt nach 3 Monaten. Check im Mehrphasenplaner deine nächsten Termine. Wir stehen dir natürlich auch dabei gerne zur Verfügung.
Hier geht's zum Fahrsicherheitstraining bei der Fahrschule Steininger
Hier geht's zum Fahrsicherheitstraining beim ÖAMTC
Dein Moritz-Team
Dauer der Ausbildung: max. 9 Monate (L17 – 18 Monate) In diesem Zeitraum kann Kurs und PC-Training unbegrenzt besucht werden, ohne Zusatzkosten!
Du kannst dir hier gerne vorweg unsere Preisliste durchsehen.
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und maximal 400 kg Eigenmasse (Gewicht).
Zusatz: Erwirbst du den Führerschein vor dem 24. Geburtstag, darfst du „nur“ A2- Motorräder – maximale Leistung 35 kw lenken. 2 Jahre Führerscheinbesitz berechtigen dich dann zum Umsteigen in die höhere A- Klasse (Fahrtraining oder Prüfung).
- Klasse A1: Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm (max. 11 kW, 15 PS)
- Klasse A2: Motorräder mit einer max. Leistung von 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht
Das Mindestalter für A1 beträgt 16 Jahre, für A2 18 Jahre. Bei Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren (bzw. 20 Jahren bei mind. 2-jährigem Besitz der Klasse A2).
Direkteinstieg oder stufenweiser Zugang
1. Direkteinstieg
Der Direkteinstieg in die gewünschte Klasse ist möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Mindestalter
- Ärztliche Untersuchung
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
Achtung: Die Klasse A1 kann nur direkt erworben werden.
Die Klasse AM = Mopedführerschein ist nicht Teil des Stufenführerscheins.
2. Stufenweiser Zugang
Beim stufenweisen Zugang musst du nur beim ersten Einstieg in die Klasse A (A2, A1) die gesamte Fahrschulausbildung und die gesamte Prüfung absolvieren.
Der Aufstieg in die nächste Klasse ist möglich nach
- mind. 2 Jahren Fahrpraxis
Und entweder einer
- Praktischen Schulung (7 Stunden) oder
- Praktischen Prüfung.
Hier hast du freie Wahl. Eine theoretische Prüfung ist nicht mehr nötig.
Wichtig: Ein automatischer Aufstieg in die nächste Klasse ist nicht mehr möglich!
Mehrphasenausbildung
Für die Führerscheinklassen A dauert die Mehrphasenausbildung 14 Monate und beinhaltet:
- Fahrsicherheitstraining
- Verkehrspsychologisches Gespräch
- Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
- Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate danach (= 4 bis 14 Monate danach)
- Probezeit: 3 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde) – bei A1 mindestens bis zum 20. Geburtstag
Für nähere Details komm doch einfach in die Fahrschule.
Wir informieren dich gerne!
Motorfahrrad bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit.
Mit der Ausbildung kannst du frühestens zwei Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen.
Der Mopedausweis wird dann nach Erfüllen aller Voraussetzungen frühestens an deinem 15. Geburtstag ausgestellt. Du hast bereits einen Führerschein der Klasse B? In diesem Fall brauchst du keinen Mopedausweis.
Anmeldung
- 1 Passfoto
- Reisepass und Meldezettel (Kopie)
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei 15-Jährigen
Ausbildung
- Dauer Theoriekurs: 1 Woche
- Praxisschulung über 8 Einheiten (eigenes Moped)
- Mopedprüfung
Bekleidung für die praktische Ausbildung
- lange Hose
- hohe feste Schuhe
- Jacke
- Sturzhelm / Handschuhe
- evtl. Regenschutz und Kälteschutz
Umweltfreundlich unterwegs zu sein ist uns wichtig! Aus diesem Grund steht dir während der Ausbildung nicht nur unser Vespa-Roller sondern auch unser Elektromoped zur Verfügung.
Wenn du 5 Jahre die Lenkerberechtigung für die Klasse B besitzt und 6 praktische Fahrstunden absolvierst (keine Prüfung), kannst du dir im Führerschein den Code 111 eintragen lassen und somit ein 125 ccm (Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ) Motorrad lenken.
Anmeldung
- Reisepass / Führerschein
- Meldezettel
Dein Führerschein, mit der Eintragung des Codes 111, wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. Erforderliche Unterlagen hierfür sind:
- 1 EU-Passfoto
- Ausbildungsbestätigung von der Fahrschule
- amtlicher Lichtbildausweis + Führerschein
- Heiratsurkunde bei Namensänderung
- Ausstellungskosten: € 49,50,-
Bekleidung für die praktische Ausbildung
- lange Hose
- hohe feste Schuhe
- Jacke
- evtl. Sturzhelm / Handschuhe
Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden.
Zur L17 Anmeldung benötigen wir von dir
- Reisepass (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)
- 2 EU-Passfotos
- Arztgutachten (wenn vorhanden)
Unterlagen der Begleiter
- Führerscheinkopie (beidseitig)
- Heiratsurkunde bei Namensänderung
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug
- PKW oder Kombi
- L17 Schild muss hinten und vorne gut sichtbar angebracht werden können
- Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers
Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
- Ein oder zwei Begleiter die wahlweise die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren
- Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
- muss seit mind. 3 Jahren tatsächlich einen PKW gelenkt haben
- darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben
- während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
- Bewilligungsbescheid ist mitzuführen
- Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers
- Versicherung ist zu verständigen
Ausbildung
1) Theoriekurs
- ab 15 1/2 Jahren möglich
- erforderlich sind 8 Kursbesuche (für die Grundausbildung)
- Dauer gesamter Theoriekurs: ca. 5 Wochen
2) Grundausbildung
Nach dem erforderlichen Kurs absolvierst du 12 Fahrlektionen, dann erfolgt die Einschulung der Begleiter und des Bewerbers. Sofern alle notwendigen Unterlagen erbracht wurden, wird der Bescheid von der Standortbehörde (LPD- Linz) per Post zugesandt. Wir informieren dich gerne!
3) Ausbildungsfahrten
Es werden 3 Blöcke zu je 1000 km gefahren, die in einem Fahrtenprotokoll festgehalten werden. Nach jeweils 1000 km folgt eine begleitende Schulung von 2 Fahrlektionen (Besprechung der Lerninhalte und Erfahrungen). Die ersten 2 Schulungen werden mit dem Privat PKW vorgenommen
4) Theoretische Prüfung
Die Computerprüfung ist gleich nach dem abgeschlossenen Theoriekurs möglich! Wichtig: Die Anmeldung muss mind. 1 Woche vor der Prüfung erfolgen.
5) Praktische Prüfung
ist frühestens ab dem 17 Lebensjahr möglich.
Weitere Voraussetzungen für den praktischen Prüfungsantritt sind:
- Anmeldung zur Prüfung mind. 1 Woche vor Prüfungsantritt
- vollständige Absolvierung der 3000 km mind. 1 Woche vor Prüfungsantritt (inkl. begleitender Schulung)
- Abgabe des Fahrtenprotokolls spät. 1 Woche vor Prüfungsantritt im Büro
Probezeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot.
Gültigkeit
- Achtung: deine L17-Ausbildung verliert nach einem Jahr oder am Tag deines 18. Geburtstags die Gültigkeit!
- mit deinem L17-Führerschein kannst du in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark fahren
Wichtig: Vergiss deine Mehrphasenausbildung nicht!
Bis dahin…Gute Fahrt!
Dein Moritz-Team
Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Lenker) und maximal 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht.
Anhänger: Erlaubt bis 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Bei über 750 kg erkundige dich bitte direkt bei uns.
Mindestalter
17 1/2 Jahre (PC- Prüfung kann gleich nach dem theoretischen Kurs absolviert werden, die praktische Prüfung ist erst mit dem 18. Lebensjahr möglich)
Theoriekurse
Linz/Kleinmünchen:
Montag und Mittwoch 18:00 – 21.00 Uhr
Linz/Am Schillerpark:
Dienstag und Donnerstag 18:00 – 21:00 Uhr
Neuhofen a.d. Krems:
Montag und Mittwoch 18:00 – 21:00 Uhr
Wenn du gleichzeitig den Führerschein A machst, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.
Ausbildungsvarianten
Vollausbildung
- Theoriekurs / 18 Fahrlektionen
- kostenloses Üben an unseren PC`s
- praktischer Prüfungsantritt mit dem Fahrschulauto
Duale Ausbildung
- Theoriekurs / 12 Fahrlektionen
- Einschulung der Begleiter und Kandidaten (Nicht im Paket enthalten)
- mind. 1000 km Privat zu fahren (Ü-Fahrten)
- keine Möglichkeit auf die Garantien
- praktischer Prüfungsantritt mit dem Privat PKW
Premium Paket Leistungen sind zusätzlich zu jeder Ausbildung buchbar!
- Unbegrenzte Möglichkeit zur Ablegung der Garantie, für die theoretische und praktische Prüfung
- Unbegrenzte Kurse in all unseren Filialen
- Begleitereinschulung/Begleitercoaching
- VP-Fahrt
- Warm Up bei praktischer Prüfung
- Unbegrenzte Ü-Platz Benutzung
- Abhol-Heimbringerservice (nur für unsere Schüler der Fahrschul Filiale Standort Neuhofen)
Prüfungsablauf
Es gibt eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Probezeit
Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Alter). In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Wichtig: Vergiss deine Mehrphasenausbildung nicht!
Nähere Details findest du auch unter den Punkten „Dein Weg zum Schein“, oder komm doch einfach in die Fahrschule. Wir informieren dich gerne!
Motorfahrrad bis 50 cm³ Hubraum und maximal
45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit.
Mit der Ausbildung kannst du frühestens zwei Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen.
Der Mopedausweis wird dann nach Erfüllen aller Voraussetzungen frühestens an deinem 15. Geburtstag ausgestellt. Du hast bereits einen Führerschein der Klasse B? In diesem Fall brauchst du keinen Mopedausweis.
Anmeldung
- 1 Passfoto
- Reisepass und Meldezettel (Kopie)
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei 15-Jährigen
Ausbildung
- Dauer Theoriekurs: 1 Woche
- Praxisschulung über 8 Einheiten (eigenes Moped)
- Mopedprüfung
Bekleidung für die praktische Ausbildung
- lange Hose
- hohe feste Schuhe
- Jacke
- Sturzhelm / Handschuhe
- evtl. Regenschutz und Kälteschutz
Umweltfreundlich unterwegs zu sein ist uns wichtig! Aus diesem Grund steht dir während der Ausbildung nicht nur unser Vespa-Roller sondern auch unser Elektromoped zur Verfügung.
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen.
Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und maximal 400 kg Eigenmasse (Gewicht).
Zusatz: Erwirbst du den Führerschein vor dem 24. Geburtstag, darfst du „nur“ A2- Motorräder – maximale Leistung 35 kw lenken. 2 Jahre Führerscheinbesitz berechtigen dich dann zum Umsteigen in die höhere A- Klasse (Fahrtraining oder Prüfung).
- Klasse A1: Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm (max. 11 kW, 15 PS)
- Klasse A2: Motorräder mit einer max. Leistung von 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht
Das Mindestalter für A1 beträgt 16 Jahre, für A2 18 Jahre. Bei Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren (bzw. 20 Jahren bei mind. 2-jährigem Besitz der Klasse A2).
Direkteinstieg oder stufenweiser Zugang
1. Direkteinstieg
Der Direkteinstieg in die gewünschte Klasse ist möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Mindestalter
- Ärztliche Untersuchung
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
Achtung: Die Klasse A1 kann nur direkt erworben werden.
Die Klasse AM = Mopedführerschein ist nicht Teil des Stufenführerscheins.
2. Stufenweiser Zugang
Beim stufenweisen Zugang musst du nur beim ersten Einstieg in die Klasse A (A2, A1) die gesamte Fahrschulausbildung und die gesamte Prüfung absolvieren.
Der Aufstieg in die nächste Klasse ist möglich nach
- mind. 2 Jahren Fahrpraxis
Und entweder einer
- Praktischen Schulung (7 Stunden) oder
- Praktischen Prüfung.
Hier hast du freie Wahl. Eine theoretische Prüfung ist nicht mehr nötig.
Wichtig: Ein automatischer Aufstieg in die nächste Klasse ist nicht mehr möglich!
Mehrphasenausbildung
Für die Führerscheinklassen A dauert die Mehrphasenausbildung 14 Monate und beinhaltet:
- Fahrsicherheitstraining
- Verkehrspsychologisches Gespräch
- Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
- Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate danach (= 4 bis 14 Monate danach)
- Probezeit: 3 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde) – bei A1 mindestens bis zum 20. Geburtstag
Für nähere Details komm doch einfach in die Fahrschule.
Wir informieren dich gerne!
Für 125er Biker genügt der B-Schein
Wenn du 5 Jahre die Lenkerberechtigung für die Klasse B besitzt und 6 praktische Fahrstunden absolvierst (keine Prüfung), kannst du dir im Führerschein den Code 111 eintragen lassen und somit ein 125 ccm (Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ) Motorrad lenken.
Anmeldung
- Reisepass / Führerschein
- Meldezettel
Dein Führerschein, mit der Eintragung des Codes 111, wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. Erforderliche Unterlagen hierfür sind:
- 1 EU-Passfoto
- Ausbildungsbestätigung von der Fahrschule
- amtlicher Lichtbildausweis + Führerschein
- Heiratsurkunde bei Namensänderung
- Ausstellungskosten: € 49,50,-
Bekleidung für die praktische Ausbildung
- lange Hose
- hohe feste Schuhe
- Jacke
- evtl. Sturzhelm / Handschuhe
Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden.
Zur L17 Anmeldung benötigen wir von dir
- Reisepass (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)
- 2 EU-Passfotos
- Arztgutachten (wenn vorhanden)
Unterlagen der Begleiter
- Führerscheinkopie (beidseitig)
- Heiratsurkunde bei Namensänderung
Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug
- PKW oder Kombi
- L17 Schild muss hinten und vorne gut sichtbar angebracht werden können
- Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers
Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
- Ein oder zwei Begleiter die wahlweise die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren
- Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahren
- muss seit mind. 3 Jahren tatsächlich einen PKW gelenkt haben
- darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben
- während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
- Bewilligungsbescheid ist mitzuführen
- Einverständniserklärung des Zulassungsbesitzers
- Versicherung ist zu verständigen
Ausbildung
1) Theoriekurs
- ab 15 1/2 Jahren möglich
- erforderlich sind 8 Kursbesuche (für die Grundausbildung)
- Dauer gesamter Theoriekurs: ca. 5 Wochen
2) Grundausbildung
Nach dem erforderlichen Kurs absolvierst du 12 Fahrlektionen, dann erfolgt die Einschulung der Begleiter und des Bewerbers. Sofern alle notwendigen Unterlagen erbracht wurden, wird der Bescheid von der Standortbehörde (LPD- Linz) per Post zugesandt. Wir informieren dich gerne!
3) Ausbildungsfahrten
Es werden 3 Blöcke zu je 1000 km gefahren, die in einem Fahrtenprotokoll festgehalten werden. Nach jeweils 1000 km folgt eine begleitende Schulung von 2 Fahrlektionen (Besprechung der Lerninhalte und Erfahrungen). Die ersten 2 Schulungen werden mit dem Privat PKW vorgenommen
4) Theoretische Prüfung
Die Computerprüfung ist gleich nach dem abgeschlossenen Theoriekurs möglich! Wichtig: Die Anmeldung muss mind. 1 Woche vor der Prüfung erfolgen.
5) Praktische Prüfung
ist frühestens ab dem 17 Lebensjahr möglich.
Weitere Voraussetzungen für den praktischen Prüfungsantritt sind:
- Anmeldung zur Prüfung mind. 1 Woche vor Prüfungsantritt
- vollständige Absolvierung der 3000 km mind. 1 Woche vor Prüfungsantritt (inkl. begleitender Schulung)
- Abgabe des Fahrtenprotokolls spät. 1 Woche vor Prüfungsantritt im Büro
Probezeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. In dieser Zeit gilt Alkoholverbot.
Gültigkeit
- Achtung: deine L17-Ausbildung verliert nach einem Jahr oder am Tag deines 18. Geburtstags die Gültigkeit!
- mit deinem L17-Führerschein kannst du in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark fahren
Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer Lenker) und maximal 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht.
Anhänger: Erlaubt bis 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Bei über 750 kg erkundige dich bitte direkt bei uns.
Mindestalter
17 1/2 Jahre (PC- Prüfung kann gleich nach dem theoretischen Kurs absolviert werden, die praktische Prüfung ist erst mit dem 18. Lebensjahr möglich)
Theoriekurse
Linz/Kleinmünchen:
Montag und Mittwoch 18:00 – 21.00 Uhr
Linz/Am Schillerpark:
Dienstag und Donnerstag 18:00 – 21:00 Uhr
Neuhofen a.d. Krems:
Montag und Mittwoch 18:00 – 21:00 Uhr
Wenn du gleichzeitig den Führerschein A machst, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.
Ausbildungsvarianten
Vollausbildung
- Theoriekurs / 18 Fahrlektionen
- kostenloses Üben an unseren PC`s
- praktischer Prüfungsantritt mit dem Fahrschulauto
Duale Ausbildung
- Theoriekurs / 12 Fahrlektionen
- Einschulung der Begleiter und Kandidaten (Nicht im Paket enthalten)
- mind. 1000 km Privat zu fahren (Ü-Fahrten)
- keine Möglichkeit auf die Garantien
- praktischer Prüfungsantritt mit dem Privat PKW
Premium Paket Leistungen sind zusätzlich zu jeder Ausbildung buchbar!
- Unbegrenzte Möglichkeit zur Ablegung der Garantie, für die theoretische und praktische Prüfung
- Unbegrenzte Kurse in all unseren Filialen
- Begleitereinschulung/Begleitercoaching
- VP-Fahrt
- Warm Up bei praktischer Prüfung
- Unbegrenzte Ü-Platz Benutzung
- Abhol-Heimbringerservice (nur für unsere Schüler der Fahrschul Filiale Standort Neuhofen)
Prüfungsablauf
Es gibt eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Probezeit
Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Alter). In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Wichtig: Vergiss deine Mehrphasenausbildung nicht!
Nähere Details findest du auch unter den Punkten „Dein Weg zum Schein“, oder komm doch einfach in die Fahrschule. Wir informieren dich gerne!